Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Tauchkurse

Tauchschule Hochrhein, Hauptstrasse 36, 79801 Hohentengen a.H. Telefon +49 7742 921620

1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Tauchschule Hochrhein, nachstehend „TSH“ genannt, nach diesem Vertrag mit seinem Vertragspartner, nachstehend "Teilnehmer" genannt. Die AGB gelten auch für Rechtsgeschäfte, die auf dem Weg der elektronischen Datenübermittlung durchgeführt wurden.

2. Vertragsgegenstand
2.1 Die TSH bietet Tauchkurse, Trainings und Seminare (nachfolgend „Kurse“ genannt) an. Eine genaue Bezeichnung und Auflistung des Leistungsangebots wird vom TSH unter anderem in seinen Geschäftsräumen, auf seiner Internetpräsenz und von diesem sonstig genutzten Medien bekannt gegeben. Die Tauchkurse finden nach den Richtlinen von SSI satt.

3. Anmeldung, Zustandekommen des Vertrages
3.1 Die Anmeldung zu einem Kurs kann schriftlich, per Email oder über das Internet erfolgen. Der Vertrag kommt durch die ausgefüllte und unterschriebene Kursanmeldung oder per Online-Anmeldung zustande. 
3.2 Die Anmeldung schließt die Anerkennung der AGB durch den Teilnehmer ein. Diese werden mit der Anmeldung Bestandteil des Vertrags zwischen dem TSH und dem Teilnehmer.
3.3 Die Anmeldung ist verbindlich und verpflichtet - unabhängig von der tatsächlichen Teilnahme – zur Entrichtung des Kurspreises. Die Anmeldung kann nur nach Absprache mit der TSH gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € für gegenstandslos erklärt werden.
3.4 Bei einer Gruppenanmeldung schließt die TSH mit der für die Teilnehmer verantwortlichen bzw. mit der weisungsberechtigten Person einen Teilnahmevertrag für die Gruppe ab. Diese ist ebenfalls verbindlich.
3.5 Die TSH behält sich vor, bis einen Tag vor Kursbeginn, die Durchführung eines Kurses nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten abzusagen, wenn diese nicht zumutbar ist, weil das Buchungsaufkommen für diesen Kurs so gering ist, dass die entstehenden Kosten bezogen auf diesen Kurs, eine Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze bedeuten würden.
3.6 Der gezahlte Kurspreis wird in diesem Fall vom der TSH zurückerstattet.

4. Vertragsdauer, Preise, Zahlungsmodalitäten
4.1 Der Vertrag beginnt zum spezifisch oder individuell vereinbarten Zeitpunkt.
4.2 Die Kurspreise richten sich nach der aktuellen Kurspreisliste der TSH zum Zeitpunkt der Kursanmeldung. 
4.3 Die Kurspreise verstehen sich inklusive des zur Zeit der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuersatzes.
4.4 Kurspreise können ohne Einhaltung einer Frist erhöht werden. Eine solche Kurspreiserhöhung hat jedoch keine Auswirkungen auf bereits bestehende Kursanmeldungen.
4.5 Der Kurspreis ist bei Anmeldung, bzw. spätestens bei Kursbeginn zur Zahlung fällig.
4.6 Der Teilnehmer kann seiner Zahlungsverpflichtung per Barzahlung oder per EC-Karte nachkommen. Kreditkarten-Zahlungen werden vom der TSH nicht akzeptiert.

5. Leistungsumfang und nicht in Anspruch genommene Leistungen
5.1 Der Leistungsumfang richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag zwischen der TSH und dem Teilnehmer.
5.2 Werden einzelne Leistungen durch den Teilnehmer nicht in Anspruch genommen, so behält sich die TSH vor, den gesamten Kurspreis einzubehalten. 
5.3 Muss der Teilnehmer einen Kurs aus gesundheitlichen Gründen abbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest), erfolgt keine Rückerstattung von bereits in Anspruch genommenen Kursleistungen. Die Festlegung der Höhe einer Rückerstattung von noch nicht in Anspruch genommenen Kursleistungen obliegt der TSH
5.4 Muss der Teilnehmer einen laufenden Kurs aus gesundheitlichen Gründen unterbrechen (Nachweis durch tauchsportärztliches Attest) und möchte er den Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nach erneuter Tauchtauglichkeit weiter fortführen, so kann er die fehlenden Teile des Kurses innerhalb von 6 Monaten kostenlos nachholen. Liegt die letzte Kurseinheit jedoch mehr als 6 Monate zurück, muss der Teilnehmer vor Wiederaufnahme des Kurses zuvor ein Scuba Skills Update-Programm absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen. Liegt die letzte Kurseinheit mehr als 12 Monate zurück, muss der Teilnehmer einen komplett neuen Kurs absolvieren. Die Kosten hierfür hat der Teilnehmer zu tragen.  
5.5 Für Tauch-Schnupperkurse des TSH gelten folgende Stornobedingungen: Bis zwei Tage vor Kursbeginn ist eine Stornierung kostenlos möglich. Bei einer späteren Stornierung oder bei Nichterscheinen wird der Kurspreis in voller Höhe in Rechnung gestellt. 

6. Allgemeine Teilnahmebedingungen 
6.1 Der Tauchlehrer/die Tauchlehrerin (nachfolgend Dive Professional genannt) ist gegenüber dem Teilnehmer für die Dauer und im Rahmen des Kurses weisungsbefugt. Der Teilnehmer verpflichtet sich, den Anweisungen des Dive Professionals oder dessen Assistenten Folge zu leisten.
6.2 Der Teilnehmer verhält sich vertragswidrig, wenn er ungeachtet einer Abmahnung den Kurs nachhaltig stört, oder wenn er sich in erheblichem Maße entgegen der Guten Sitten verhält, so dass ein reibungsloser Ablauf des Kurses nicht gewährleistet werden kann. In diesem Fall behält sich die TSH vor, den Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. Bei einem  Ausschluss steht dem Teilnehmer kein Anspruch auf Rückerstattung des Kurspreises zu.
6.3 Fehlt der Teilnehmer zu einem oder mehreren vereinbarten Kurstermin(en), werden hieraus resultierende Zusatztermine vom der TSH wie folgt an den Teilnehmer berechnet: je Theorie-Einheit 20,00 €, je Pool-Einheit 25,00 €, je Freiwasser-Einheit 30,00 €. 
6.4 Die TSH übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände und Wertgegenstände.
6.5 Aus hygienischen Gründen wird ABC-Ausrüstung (Maske, Schnorchel, Flossen und Füßlinge) vom der TSH nicht als Leihausrüstung zur Verfügung gestellt. Jeder Tauchschüler benötigt seine einige ABC-Ausrüstung.
6.6 Leihausrüstung muss vom Teilnehmer sorgsam behandelt werden. Der Teilnehmer ist für die vollständige Rückgabe aller von ihm ausgeliehenen Ausrüstungsgegenstände verantwortlich. Der Dive Professional ist umgehend zu informieren, falls Ausrüstung während des Kurses beschädigt oder verloren wurde. 
6.7 Leihausrüstung ist nicht durch die TSH versichert. Der Teilnehmer haftet selbst für eventuell entstandene Schäden an der Leihausrüstung und muss verlorene, mutwillig oder fahrlässig zerstörte Ausrüstung ersetzen.
6.8 Die  „Standardverfahren für sicheres Tauchen“ sind vom Teilnehmer bei jeder Kursaktivität im Wasser anzuwenden.
6.9 Die Teilnahme an einem Tauchkurs kann abhängig von dem jeweiligen Kursinhalt physisch und / oder psychisch anstrengende Aktivitäten beinhalten. Daher muss der Teilnehmer der TSH bis spätestens zur ersten Kursaktivität im Freiwasser ein gültiges tauchsportärztliches Attest vorlegen. 
6.10 Der Teilnehmer verpflichtet sich, nicht unter Einfluss von Alkohol oder sonstigen Betäubungsmitteln zu stehen, die die Reaktionsfähigkeit und das Körperbefinden beeinträchtigen können. Bei Verstößen hiergegen ist der Dive Professional berechtigt, den Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Kurs auszuschließen. Daraus resultierende Kosten gehen zu Lasten des Teilnehmers.
6.11 Bei erkennbaren gesundheitlichen / psychischen Problemen ist der Dive Professional berechtigt, den betreffenden Teilnehmer vom Kurs auszuschließen. 
6.12 Die Teilnahme an den vom der TSH angebotenen Tauchkursen erfolgt stets auf eigene Gefahr.
6.13 Tauchkurse sind nie ohne Restrisiko. Die TSH empfiehlt daher ausdrücklich den Abschluss einer Tauchunfallversicherung (z. B. Aqua Med). 
6.14 Der Teilnehmer muss zum Erlangen der Brevetkarte alle Leistungsanforderungen des jeweiligen Kurses erfüllen. Es besteht keinerlei Anspruch auf die Aushändigung einer Brevetkarte nur aufgrund der Bezahlung der Kursgebühr. 

7. Bildnutzung/ Datennutzung/ Datenschutz

7.1 Der Teilnehmer willigt ein, dass er während des Tauchkurses fotografiert und diese Fotografien im Rahmen der Vermarktung der TSH unentgeltlich verwendet werden dürfen. Diese Einwilligung kann jederzeit schriftlich widerrufen werden.
7.2 Der Teilnehmer willigt ein, dass seine Kontaktdaten zum Zwecke der Vertragsabwicklung sowie zur Pflege der Geschäftsbeziehung vom der TSH  verarbeitet, gespeichert und genutzt werden dürfen. Im Hinblick auf die registrierten Daten der Teilnehmer verpflichtet sich die TSH, die datenschutzrechtlichen Bestimmungen einzuhalten. Insbesondere werden die Daten vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben. Der Teilnehmer kann die Einwilligung jederzeit schriftlich widerrufen. Hat er die Einwilligung widerrufen, findet eine Datennutzung nach diesem Absatz nicht statt.

8. Haftung
8.1 Der Veranstalter haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Veranstalter ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertrags-typischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Für das Verschulden von Erfüllungsgehilfen und Vertretern haftet der Veranstalter in demselben Umfang.
8.2 Die Regelung des vorstehenden Absatzes (8.1) erstreckt sich auf Schadensersatz neben der Leistung, den Schadensersatz statt der Leistung und den Ersatzanspruch wegen vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der Haftung wegen Mängeln, Verzugs oder Unmöglichkeit.

9. Gerichtsstand
9.1 Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht.
9.2 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Leistungen und Auseinandersetzungen ist ausschließlich der Sitz des TSH.

10. Sonstige Bestimmungen
10.1 Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.2 Eine Änderung des Vertragspunktes 10 bedarf ebenfalls der Schriftform.
10.3 Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, seine Ansprüche aus dem Vertrag abzutreten.

11. Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein, so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt werden. Dies gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil unwirksam, ein anderer Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft.

Kontakt

Tauchschule Hochrhein
Friedrich Schäuble 
im Gasthaus "Zum Löwen"

Hauptstraße 36
79801 Hohentengen am Hochrhein
Fon +49 (0)7742 - 921620
Fax +49 (0)774 2- 921625

www.tauchschule-hochrhein.de

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