Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für Leihausrüstung
Tauchschule Hochrhein, Hauptstrasse 36, 79801 Hohentengen a.H. Telefon +49 7742 921620
1. Vermieter der Leihausrüstung ist die Tauchschule Hochrhein, Friedrich Schäuble, Hauptstrasse 36, 79801 Hohentengen a Hochrhein, im Folgenden „Vermieter“ genannt.
2. Der Vermieter überlässt dem Mieter die Leihausrüstung mietweise für einen zuvor vereinbarten Verleihzeitraum. Vor der Übergabe an den Kunden wird die Leihausrüstung auf einwandfreie Funktion und Vollständigkeit überprüft und vom Mieter und Vermieter begutachtet. Mit dem Empfang der Leihausrüstung und seiner Unterschrift auf dem Verleihformular erkennt der Mieter den einwandfreien, sauberen Zustand und die Funktionstüchtigkeit der Leihausrüstung an. Spätere Reklamationen bezüglich des Zustands der Leihausrüstung sind ausgeschlossen.
3. Mit Erhalt der Leihausrüstung ist der Mieter für die ordnungsgemäße Benutzung und Pflege der Leihausrüstung verantwortlich. Die Nutzung der Leihausrüstung ist generell auf eigene Gefahr.
4. Atemregler, Pressluftflaschen, Tauchcomputer und Trockentauchanzüge können nur von Personen gemietet werden, die über einen gültigen Tauchschein, bzw. eine entsprechende Ausbildung verfügen. Die Weitergabe an Dritte ist ausdrücklich untersagt.
5. Pressluftflaschen dürfen nur mit sauberer und trockener Pressluft gefüllt werden. Der Mieter muss sich selbst informieren, wo er die gemietete Flasche befüllen lässt und haftet dafür, dass diese Füllstation diesen Ansprüchen gerecht wird. Der Mieter haftet für Schäden, die durch verunreinigte Luft an den Flaschen des Vermieters entstehen. Pressluftflaschen müssen immer mit einem Restdruck von mindestens 40 bar zurückgegeben werden. Wird eine visuelle Inspektion der Flasche notwendig, steht dem Vermieter das Recht zu, diese Kosten an den Mieter weiter zu berechnen.
6. Der Mieter haftet dafür, dass die Leihausrüstung dem Vermieter nach Gebrauch im gleichen, ordnungsgemäßen und vollständigem Zustand zurückgegeben wird. Der Mieter verpflichtet sich ebenfalls, die Leihausrüstung in sauberem Zustand an den Vermieter zurück zu geben.
7. Die Leihausrüstung, einschließlich Zubehör, bleibt während des gesamten Verleihzeitraums uneingeschränktes und unveräußerliches Eigentum des Vermieters.
8. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste für die Nutzung von Leihausrüstung. Diese kann auf der Internetpräsenz des Vermieters oder in dessen Geschäftsräumen eingesehen werden, die Preisliste steht auch zum Download bereit.
9. Die Leihgebühr ist stets bei Übernahme der Ausrüstung durch den Mieter zu entrichten. Bei Neukunden muss eine Kaution in Höhe des Anschaffungswertes der geliehenen Ausrüstungsgegenstände hinterlegt werden, die nach ordnungsgemäßer Rückgabe der Ausrüstung wieder zurückerstattet wird.
10. Für die Vermietung unserer Leihausrüstung gelten folgende Tarife:
Siehe Aushang im Verleih
11. Die auf dem Verleihformular vereinbarte Mietzeit darf nicht überschritten werden. Wird die Leihausrüstung nicht zum vereinbarten Termin an den Vermieter zurückgegeben, so wird eine anteilige Nachberechnung für die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung vorgenommen. Ggf. muss der Mieter auch weitere Kosten für Schäden, die durch die verspätete Rückgabe der Leihausrüstung resultiert sind, tragen. Wenn die Leihausrüstung z. B. bereits für einen anderen Mieter reserviert war. Nach Absprache mit dem Vermieter und bei entsprechender Verfügbarkeit kann eine Verlängerung der Mietzeit vereinbart werden. In diesem Fall muss der Mieter bei Rückgabe der Leihausrüstung den entsprechenden Aufpreis an den Vermieter entrichten.
12. Wurde die Leihausrüstung vom Mieter (gleich aus welchem Grund) nicht benutzt, erfolgt keine Erstattung der Leihgebühr. Bei Vorzeitiger Rückgabe der Leihausrüstung erfolgt ebenfalls keine Rückerstattung.
13. Der Mieter haftet für jegliche Art von Sachschäden, die an der Leihausrüstung entstehen. Die Leihausrüstung ist nicht versichert. Es steht dem Mieter jedoch frei, selbst eine Versicherung abzuschließen. Der Vermieter ist berechtigt, den Mieter für beschädigte, verlorene, gestohlene oder verschmutzte Leihausrüstung haftbar zu machen.
14. Bei Verlust, Diebstahl oder Beschädigung der Leihausrüstung ist der Mieter für den Schadenersatz verantwortlich und voll haftbar.
15. Wird die Leihausrüstung verschmutzt an den Vermieter zurückgegeben, so ist dieser berechtigt, eine Reinigungspauschale von mind. 15,- € (je nach Verschmutzungsgrad) zu berechnen.
16. Mündliche Nebenabreden und nachträgliche Vertragsänderungen haben nur Gültigkeit, wenn sie vom Vermieter schriftlich bestätigt werden.
17. Mit der Unterschrift des Mieters auf der Vorderseite des Formulars erkennt der Mieter die Allgemeinen Geschäftsbedinungen der Tauchschule Hochrhein in vollem Umfang an. Der Mieter bestätigt mit seiner Unterschrift auf der Vorderseite des Formulars, dass er zertifizierter Taucher ist und den Umgang mit einer Tauchausrüstung beherrscht.
18. Erfüllungsort ist der Sitz des Vermieters.
Mitbedingungen - Stand 20.10.2017